Aktuell führen die unterschiedlichsten Behörden in allen Teilen Deutschlands Kontrollen in Arztpraxen durch. Es geht dabei meistens um die Themen Hygiene, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Medizinprodukte. Da in unserem Land nicht eindeutig geregelt ist, „wer wobei den Hut aufhat“, können es die unterschiedlichsten Behörden sein, die sich zu einer Begehung anmelden. Neben den „üblichen Verdächtigen“, wie Gesundheitsamt, Regierungspräsidium und Eichamt, können da auch mal das Amt für Verbraucherschutz, das Amt für Soziale Dienste oder das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz an die Tür klopfen.
Bevor wir aber auf QPäd eingehen, hier noch einige Tipps zum allgemeinen Umgang mit Behörden – anhand ganz aktueller Beispiele, die sich in jüngster Zeit auch genau so zugetragen haben:
Fall 1:
Der Herr vom Gesundheitsamt bemängelt, dass in den Behandlungsräumen einer Arztpraxis die Waschbecken einen Überlauf haben. Zu Recht, denn der Siphon-Bereich des Waschbeckens ist tatsächlich eine relevante Keimquelle, aus der, wenn der Wasserstrahl auch noch direkt in den Ausguss zielt, auch etwas „herausspritzen“ kann. Pseudomonas et al. halten sich sehr gerne in diesen Bereichen auf und kommen so auch nachweislich (wenn auch sehr selten) an ihre Opfer. Wenn man dem Herrn vom Amt allerdings erklärt, dass man die Regel kenne, es sich hier aber um eine Kinderarztpraxis handelt, in der wenig invasiv gearbeitet wird und auch keine immunsupprimierten oder postoperativ zu versorgenden Patienten vorkommen, hat man gute Chancen, dass der Überlauf akzeptiert wird.
Fazit: Die Vorschriften sollten bekannt sein und Abweichungen von diesen sollte man ggf. logisch begründen können.
Fall 2:
Die Dame vom Amt fordert sage und schreibe 20 Aushänge, darunter auch eine Arbeitsanweisung zum Umgang mit Leitern und Tritten. Dass es auch dabei zu Unfällen kommen kann, steht außer Frage – aber braucht´s, um diese zu verhindern, tatsächlich einen Aushang? Durch solch eine Flut von Aushängen wird der eigentlich gut zu reinigende Wandbelag selbst zu einem hygienischen Problem. Die gute Frau war leider nicht davon abzubringen (hier gibt es einen sehr großen Ermessensspielraum), ließ sich aber auf den Vorschlag ein, das Problem mit einer Klatte (auch Sichttafelsystem genannt), also einer Art DIN A 4 Aktenordner, der an der Wand befestigt wird und alle 20 Aushänge enthält, zu lösen.
Fazit: Diskussionen über Sinn und Unsinn sollte man, auch wenn es einem noch so schwerfällt, lassen, da es besagten Ermessensspielraum gibt und das Amt im Zweifelsfall immer am längeren Hebel sitzt.
Fall 3:
Die Praxis hält als Belohnung in jedem Behandlungsraum lose Gummibärchen in einem Glas bereit, woraus sich die kleinen Patienten selbst bedienen können. Das sollte man nicht tun, denn es ist aus hygienischer Sicht ein absolutes No-Go. Eine denkbare Alternative wäre hier zum Beispiel einzeln verpackte Süßigkeiten oder die Übergabe mit einer Gebäckzange.
Fazit: Es gibt Dinge, über die muss man nicht diskutieren. Die sollte man einfach regelkonform machen – zumal, wenn sie absolut nachvollziehbar und leicht umsetzbar sind.
Nun aber zu QPäd – dem online-basierten QM-System für die Kinderarztpraxis. Da Ihr Praxisalltag, neben Ihrer eigentlichen Aufgabe – Patienten zu behandeln – bereits aus jeder Menge an Bürokratie besteht, wurde zu Ihrer Entlastung QPäd konzipiert. Dieses online QM-System ist die ideale Plattform, um Ihre QM-Pflichten zu erfüllen und den zahlreichen Forderungen der Behörde nachzukommen.
Es ist ein online-basiertes System, d.h. Sie können von jedem Ort mit Internetzugang darauf zugreifen und es ist keine Installation in Ihrem Netzwerk notwendig. Verstaubte QM-Ordner, die im ungünstigsten Fall irgendwo in einem Schrank vor sich hinvegetieren, gehören somit auch der Vergangenheit an.
QPäd erfüllt alle Anforderungen, die gemäß QM-Richtlinie des G-BA an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement gestellt werden und enthält alle Pflichtdokumente, die von den diversen Behörden gefordert werden.
Die Bedienung von QPäd ist sehr intuitiv und damit denkbar einfach. Auf den ersten Blick sind es, wie bei der oft überbordenden Bürokratie in unserem Land leider zu erwarten, sehr viele Dokumente. Die Zahl der Dokumente, die zu bearbeiten ist, wird allerdings dadurch deutlich kleiner, dass die Dokumente, die für alle Praxen gleichermaßen gelten, von der QPäd-Zentrale bereits final formuliert und in Ihrem praxisspezifischen Bereich von QPäd hinterlegt sind. Wenn bei diesen Dokumenten Änderungen erforderlich sind, werden sie von der QPäd-Zentrale vorgenommen und die aktuelle Version automatisch in Ihren Bereich übertragen. Sie werden lediglich von der Zentrale, über die in QPäd integrierte Blog-Funktion „Wissensnetzwerk“ und über Ihre bei uns hinterlegte E-Mailadresse informiert, dass sich etwas und was sich geändert hat. Sie müssen also lediglich noch die aktuelle Version durchlesen und schon sind Sie auf dem neuesten Stand. Dokumente mit praxisindividuellen Inhalten stehen als Vorlage zur Verfügung und müssen lediglich noch ergänzt werden. So müssen beispielsweise im Reinigungs- und Desinfektionsplan nur noch Dinge wie die jeweiligen Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingetragen werden.
Darüber hinaus enthält QPäd noch viele nützliche Dokumente und Informationen, die zwar nicht verpflichtend sind, aber ausgesprochen hilfreich sein können. Dies sind z.B.
- Checklisten zu den Themen Hygiene, Arbeitssicherheit, Medizinprodukte, Datenschutz
- Vorschläge zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen
- Vorlage zur Ablehnung oder zum Einverständnis bei Impfungen
- Checklisten zur Vorbereitung der Praxisräume
Vorlagen zur Patientenbefragung - Sicherheitsdatenblätter (die halbjährlich aktualisiert werden) zu allen Gefahrstoffen in Ihrer Praxis. Diese werden bei Bedarf um die Produkte Ihrer Praxis ergänzt.
Der bisherige Erfolg von QPäd spricht übrigens für sich! Inzwischen ist QPäd deutschlandweit in über 1.000 Praxen im Einsatz. Ein sehr schöner Nebeneffekt dieser starken Verbreitung ist, dass es immer häufiger vorkommt, dass die kontrollierende Person, wenn sie sieht, dass die Praxis mit QPäd arbeitet, die Begehung oft wesentlich gelassener angeht – O-Ton: „Na, wenn Sie QPäd nutzen, sind sie wahrscheinlich ja bestens vorbereitet“.
Weitere Informationen finden Sie auf www.qpaed.de.
Telefonisch stehen wir Ihnen unter 05451 / 50 70 805 und per E-Mail unter akademie@ba-unternehmensgruppe.de gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Dr. Marcus Krämer