Genossenschaft der fachärztlichen Versorgung
von Kindern und Jugendlichen

3/2026

Kinderschutz und Praxis

Sexualisierte Gewalt im Praxisalltag erkennen und sicher handeln

Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Baden-Württemberg (LKSF)

Ein 9-jähriges Mädchen, nennen wir sie Lea, kommt gemeinsam mit ihrer Mutter wegen wiederkehrender Bauchschmerzen in die Praxis. Organische Ursachen konnten bei bisherigen Untersuchungen nicht festgestellt werden. Die Mutter berichtet, dass Lea seit einigen Wochen häufig über Bauchschmerzen klagt, nachts schlechter schläft und sich zunehmend zurückzieht. Auch im Sportverein, den sie früher gerne besucht hat, möchte sie plötzlich nicht mehr turnen.

Während des Gesprächs wirkt Lea angespannt und vermeidet Blickkontakt. Auf Fragen zu ihrem Alltag oder zu Personen in ihrem Umfeld reagiert sie ausweichend oder bleibt sehr still. Die Mutter wirkt ratlos und kann sich die Beschwerden nicht erklären.

„Ärzt*innen begegnen in ihrem Berufsalltag mit einer hohen Wahrscheinlichkeit betroffenen Kindern und Jugendlichen, wobei die Gewalterfahrung in zahlreichen Fällen nicht offen benannt wird.“

Smilla Natterer, Feuervogel Rastatt e.V., Präventionsfachkraft

Die Ergebnisse einer bundesweiten, repräsentativen Studie verdeutlichen das Ausmaß sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend (ZI Mannheim 2025).

Vermutung? So sichern Sie Unterstützung!

Sexualisierte Gewalt ist eine schwer erkennbare Form der Gewalt. Täter*innen nutzen gezielt Vertrauen, Macht und Abhängigkeiten aus und erschweren die Aufdeckung durch Manipulation. Die Taten werden in der Regel sorgfältig geplant und folgen einer bestimmten Dynamik. Betroffene Kinder und Jugendliche schweigen häufig aufgrund von Angst, Scham, Geheimhaltungsabsprachen oder der fehlenden Einordnung des Erlebten.
In Bezug auf das Fallbeispiel von Lea können unspezifische Symptome Hinweise auf belastende oder grenzverletzende Erfahrungen sein. Bei solchen Beobachtungen ist wichtig, sexualisierte Gewalt als eine mögliche Ursache mitzudenken. Dafür wird fachliche Einordung und Planung nächster Schritte benötigt.
Hier leistet die frühzeitige Einbindung spezialisierter Fachberatungsstellen bereits bei ersten Anhaltspunkten einen enormen Beitrag zum Kinderschutz und zur fachlichen Einschätzung.

 

„Im Kinderschutz ist ein betroffenenenorientierter und achtsamer Umgang von zentraler Relevanz. Die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen stärkt die Handlungssicherheit im Umgang mit Vermutungsmomenten“

Ulrike Fritsch, Projektpartnerin Starkes Bündnis gegen sexulisierte Gewalt im Landkreis Rastatt

Handeln statt abwarten: Fachberatung bei sexualisierter Gewalt

Spezialisierte Fachberatungsstellen bieten multiperspektivische Unterstützung:

  • Betroffenen Kindern und Jugendlichen steht ein geschützter Raum zur Stabilisierung zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der Begleitung im aktuellen Hilfeprozess sowie auf Orientierung im Hilfesystem.
  • Sorgeberechtigte werden bei der Einschätzung möglicher Gefährdungslagen unterstützt und in ihrer Handlungssicherheit gestärkt. Ziel ist, sie im Umgang mit Belastungssituation zu befähigen und zu begleiten.
  • Fachkräfte können durch eine individuelle Fachberatung in Vermutungsfällen Unterstützung erhalten. Die Begleitung kann die Dokumentation, die
  • Interventionsplanung, die Vorbereitung sensibler Gespräche sowie die Einbindung in ein Hilfesystem beinhalten.
  • Fachkräfte können anonymisierte Fallberatung nach § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch nehmen.

 

Handlungssicherheit im Kinderschutz durch Kooperation und Struktur

  • Gemeinsam vorgehen – Zusammenarbeit: Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per E-Mail, auch anonym. Eine Beratung dient der fachlichen Klärung und führt nicht automatisch zu einer Meldung an Behörden.
  • Rechtliche Orientierung: § 4 KKG verbindet Schweigepflicht und Schutzauftrag.
  • Anonymisierte Fallberatung: Bei Vermutungen besteht Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Ziel ist die Einschätzung, ob gewichtige Anhaltspunkte vorliegen.
  • Datenweitergabe: Eine nicht-anonymisierte Meldung ist zulässig, wenn eine gewichtige Gefährdung besteht und Hilfe anders nicht möglich ist. Bei sexualisierter Gewalt kann auf die Information der Eltern verzichtet werden, wenn dies den Schutz gefährdet.
  • Entscheidend für die Praxis: Die Datenweitergabe ist kein Automatismus. Die Grundlage für ihre Anwendung bildet stets eine sorgfältige Prüfung der Erforderlichkeit sowie eine individuelle Abwägung im konkreten Einzelfall.
  • Mehr Schutz durch ein eigenes Schutzkonzept: Kinderschutz ist integraler Bestandteil pädiatrischer Professionalität. Er zeigt sich im Praxisalltag durch eine Kultur des Hinsehens, verlässliche Dokumentation und die frühzeitige Einbindung externer Expertise.

 

Ein praxisinternes Schutzkonzept schafft Orientierung und Sicherheit, verbindliche Kooperationen stärken die gemeinsame Verantwortung. Die Inanspruchnahme einer Fachberatung stellt keinen Eskalationsschritt dar, sondern ist Ausdruck professioneller Sorgfalt und entlastet im Ernstfall.

Im Fall von Lea wandte sich die zuständige Kinderärztin an die örtliche Fachberatungsstelle und klärte im Rahmen einer Fachberatung die nächsten Handlungsschritte. Ein großer Erfolg der Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstelle und Kinderarztpraxis war, dass eine Brücke zur Fachberatungsstelle für die Mutter geschaffen werden konnte. Die Mutter nahm dort selbst Beratung in Anspruch und meldete zurück, dass sie insbesondere die einfühlsame Gesprächsführung sowie die konkreten Anregungen im Umgang mit der Situation als sehr entlastend erlebt hat. Sie fühlte sich in ihrer Unsicherheit ernst genommen und gewann mehr Klarheit im Umgang mit den Veränderungen des Kindes.

Schnittstelle im Kinderschutz auf Landesebene: LKSF Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der Fallbeschreibung wird die Bedeutung funktionierender Schnittstellen besonders deutlich: In der Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Baden-Württemberg (LKSF) sind derzeit
53 spezialisierte Fachberatungsstellen landesweit vernetzt. Die Koordinierungsstelle stärkt die Zusammenarbeit dieser Einrichtungen und entwickelt gemeinsame fachliche Standards im Kinderschutz.

Spezialisierte Fachberatungsstellen sind nahezu in allen Regionen Baden-Württembergs vertreten und bilden eine wichtige strukturelle Grundlage für Unterstützung im Kinderschutz. Eine Übersicht der regionalen Angebote ist über www.lksf-bw.de zugänglich und kann als Orientierung für konkrete Vermittlungswege genutzt werden.

Der größte Hebel liegt in klaren, schnellen und vertrauenssensiblen Übergängen. Gerade weil Hilfesysteme häufig an unklaren Zuständigkeiten, Zeitverzögerungen und Vertrauensbarrieren scheitern, werden Ansätze gebraucht, die diese Schnittstellen systematisch stärken und verbindlicher gestalten.

 

„Jeder Hilfeprozess beginnt mit einer eigenen Haltung. Der Haltung, die von zuhören, hinsehen, Anzeichen ernst nehmen und Ruhe bewahren geprägt ist.“

H. Bayer, Projektpartner Starkes Bündnis gegen sexulisierte Gewalt im Landkreis Rastatt

Die LKSF ist Projektträgerin von „Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt” mit dem Ziel regionale Netzwerke aufzubauen. Das Starke Bündnis Landkreis Rastatt bringt die verschiedenen Akteure aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz und Bildung zusammen. Gemeinsam sollen die Herausforderungen an den Systemgrenzen in Angriff genommen werden.

Quellenverzeichnis:

Landkreis Rastatt (o. J.): Starkes Bündnis gegen sexualisierte
Gewalt im Landkreis Rastatt. https://www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/jugendamt/starkes_buendnis_
gegen_sexualisiserte_gewalt_LK_RA (Zugriff: 20.03.2026)

LKSF Baden-Württemberg e. V. (o. J.): Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt. https://lksf-bw.de/themen/starke-
buendnisse-gegen-sexualisierte-gewalt/ (Zugriff: 20.03.2026)

Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) (2025): Nationale Dunkelfeldstudie: Fast 13 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen. https://www.zi-mannheim.de/institut/news-detail/nationale-dunkelfeldstudie-fast-13-prozent-der-befragten-von-
sexualisierter-gewalt-betroffen.html (Zugriff: 20.03.2026)

 

Autorinnen

Smilla Natterer
Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (B.A.)
Präventions- und Interventionsfachkraft,
Gewaltschutz Prozessbegleiterin / Feuervogel Rastatt e.V.
Fachberatungstelle gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Melanie Pribil
Dipl. Sozialpädagogin, systemische Therapeutin, Gewaltschutz Prozessbegleiterin, Referentin LKSF Baden-Württemberg e.V.