Genossenschaft der fachärztlichen Versorgung
von Kindern und Jugendlichen

1/2026

Kinderschutz

Fachberatung durch Kinderschutzexpert*innen: Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF)

Austausch und Vernetzung im Kinderschutz

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, haben Ärzt*innen nach § 4 Absatz 2 KKG einen Rechtsanspruch auf eine fachliche Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Volker Schuld (Dipl-Psych.) ist Leiter des Kinderschutz-Zentrums Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis, in Trägerschaft der AWO Heidelberg Soziale Dienste gGmbH.
Björn Könnecke (Dipl.-Psych.) ist ebenfalls seit vielen Jahren im Kinderschutz-Zentrum tätig. Beide haben langjährige Erfahrung in der Fachberatung.

 

Was bietet eine Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft?

V. Schuld: Eine Fachberatung in einer Gefährdungsangelegenheit ist eine Reflexion und Hilfeentwicklung im Dialog. Die Anfragenden erhalten eine Außenperspektive von jemandem, der in diesem Bereich qualifiziert ist, aber die Patient*innen nicht kennt, nur weiß, warum man sich – als Ärztin oder Arzt – Sorgen macht. Gemeinsam wird eine Falleinschätzung oder Art Risikokalkulation vorgenommen. Es geht dabei um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegt und ob eine Meldung ans Jugendamt notwendig ist, oder nicht. Immer wird außerdem das weitere Vorgehen besprochen: Wie kann der Kontakt zum Kind oder Jugendlichen hergestellt beziehungsweise gehalten werden? Wie kann man mit den Eltern in Austausch treten und diesen dauerhaft sichern? Die Fallberatung geschieht anonymisiert, es werden keine Patientennamen genannt.

B. Könnecke: Ich möchte die kooperative Grundhaltung des Gesprächs hervorheben. Wir halten uns nicht für diejenigen, die es besser wissen. Die Ärzt*innen sind die Fachkräfte vor Ort und wir stellen ein anderes Fachwissen zur Verfügung. Beides muss zusammengefügt werden. Man ringt gemeinsam um einen sinnvollen nächsten Schritt. Es ist wichtig, die strittigen Punkte zu benennen und diese zu diskutieren, bis beide Seiten zufrieden sind.

Was ist, wenn sich die Einschätzungen nicht in Einklang bringen lassen?

B. Könnecke: Die Verantwortung und die Entscheidung bleibt stets bei der zuständigen Fachkraft, das heißt, bei der Ärztin oder dem Arzt. Im Fall, dass wir eine hohe Kindeswohlgefährdung sehen und zu einer Gefährdungsmeldung beim Jugendamt raten, unsere Gesprächspartner*innen es jedoch anders beurteilen, empfehlen wir, eine Drittmeinung einzuholen, z. B. über die medizinische Kinderschutzhotline. Das geschieht jedoch sehr selten.

Wann sollte man sich unbedingt Beratung bei einer IeF holen?

V. Schuld: Dafür muss nicht erst eine Krisenschwelle überschritten sein, es genügt ein komisches Bauchgefühl als Professionelle*r. Falls sich bei der Fallbesprechung zeigt, dass es keine realen Beobachtungen oder Tatsachen gibt und es eher um Interpretationen geht – umso besser. Denn dann liegt hier noch keine akute Gefährdungslage, sondern erst einmal eine unklare Situation vor. Das Ergebnis der Fachberatung könnte dann die Empfehlung sein, auf bestimmte Dinge noch einmal genauer zu achten und bei einigen Punkten nochmals nachzufragen. Es ist häufig so, dass Situationen uneindeutig sind. Im Kinderschutz gibt es selten schwarz oder weiß, wir bewegen uns oft in einem Graubereich. Sonst wäre die Sache einfach, Kinderschutz ist aber immer kompliziert.

Sie bewerten also keine Anfrage als überflüssig?

V. Schuld: Nein, im Gegenteil, wir denken grundsätzlich „super, dass der- oder diejenige sich gemeldet hat“, denn die Person hat anschließend einen Plan für ihr weiteres Vorgehen.

B. Könnecke: Wir möchten sogar den ausdrücklichen Appell an die Ärzt*innen richten, nicht zu lange zu warten, sondern sich frühzeitig mit einer IeF in Verbindung zu setzen. Je früher man sich Hilfe holt, desto eher kann man etwas unternehmen.

V. Schuld: Und früh bedeutet im Idealfall, bevor man mit den Eltern ins Gespräch geht, denn das ist bereits eine Intervention, für die man sich beraten lassen sollte.
Eine große Herausforderung im Kinderschutz ist es, den richtigen Ton zu treffen. Die Dinge in einer Art und Weise anzusprechen, die bei den Eltern die Motivation erweckt, mitmachen und etwas verändern zu wollen. Weiter im Dialog zu bleiben. Das macht es einerseits oft kompliziert, andererseits jedoch gerade spannend. Wenn man es schafft, eine Strategie zu entwickeln, wie man gut mit Eltern ins Gespräch kommen und sie ins Boot holen kann, hat das etwas Gewinnbringendes. In einem guten Arzt-Eltern-Kontakt kann etwas Belastbares entstehen. Es kann dann vielleicht auch möglich sein, schwierige Themen anzusprechen.

B. Könnecke: Ich sehe da sehr viele Möglichkeiten. Der Großteil der Eltern nimmt die Vorsorgeuntersuchungen wahr. Wenn Kinder- und Jugendärzt*innen bei den U-Terminen etwas erkennen und in ihrer fachlichen Autorität an die Eltern zurückmelden, können sie vielleicht eine Veränderung bewirken, bevor die Situation schlimm geworden ist. Wir möchten Mut und Lust auf Kinderschutz machen, weg von der Sorge, welche Schwierigkeiten dabei als Ärztin oder Arzt auf mich zukommen. Unsere Haltung ist die, dass es gut, ist, wenn etwas Auffälliges erkannt wird, denn dann kann es am Ende zu einem guten Ergebnis führen. Und dafür ist es wertvoll, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich gemeinsam Gedanken zu machen. Die Ärzt*innen, die sich bei uns melden, sind in diesem Bereich wirklich sehr motiviert und fit.

Was, wenn Eltern jeden Versuch, ins Gespräch zu kommen, abblocken und Unterstützungsangebote verweigern? Oder die Befürchtung im Raum steht, dass die Familie die Praxis wechselt?

V. Schuld: Diese Angst ist berechtigt. Als Pädiater*in sieht man sich hier vielleicht vor zwei Alternativen: nichts zu sagen, dann wird sich jedoch auch nichts ändern, oder es mit dem Risiko anzusprechen, dass die Familie nicht mehr in die Praxis kommt.
Eine dritte Möglichkeit könnte jedoch sein, die ärztlichen Beobachtungen auf den Tisch zu legen und die Reaktion der Eltern abzuwarten. Wird dann abgewiegelt und geblockt, könnte man mit großer Souveränität in eine zur Kooperation einladende Konfrontation gehen, indem man beispielsweise sagt: „Als Kinderarzt ist es meine Pflicht und auch mein Wunsch, sicherzustellen, dass es Ihrem Kind gut geht. Ich spreche Ihnen gegenüber gerade meine Wahrnehmung an, dass es Ihrem Kind nicht gut geht und Sie reagieren ablehnend. Es gibt jedoch ein Gesetz, dass mich in solch einem Fall dazu verpflichtet, das Jugendamt zu benachrichtigen und ich denke das werde ich nun tun, da das Jugendamt eine Palette an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung hat“.
Das Jugendamt sollte nicht nur als Drohkulisse, sondern gleichzeitig als unterstützende Instanz ins Spiel gebracht werden. Doch wenn ich mich auf einen solchen Konfrontationskurs begebe, muss ich davor ein paar Handlungsideen entwickelt haben.

B. Könnecke: Aber das ist auch nur eine von vielen möglichen Optionen. Es gibt hier keine einheitlichen Vorgehensweisen. Jeder Fall ist einzigartig und muss individuell betrachtet und behandelt werden.

Sehen Sie solche Extrembeispiele als Ausnahme? Gibt es aus Ihrer Sicht häufiger überforderte Eltern, die Anregung wünschen?

V. Schuld: Bei sexualisierter Gewalt sind die Übergriffe in der Mehrzahl der Fälle geplant und gewollt. Das Ziel ist Vertuschung. In den meisten anderen Fällen einer Kindeswohlgefährdung haben wir es oft mit Eltern zu tun, die nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Die überfordert und daher auf irgendeine Weise vernachlässigend sind oder etwa Gewalt als Mittel einsetzen, um Grenzen zu setzen. Diese Gruppe von Eltern reagiert in der Regel offen auf das Angebot von Hilfe.

Nach § 4 KKG sind Ärzt*innen und andere Berufsgeheimnisträger unter bestimmten Voraussetzungen befugt, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben. Im Gegensatz etwa zu Erzieher*innen sind sie dazu jedoch nicht verpflichtet.

B. Könnecke: In der Praxis entstehen durch diese unterschiedliche Nuancierung im Gesetz manchmal verwirrende Situationen. Etwa wenn sich in einem Kinderschutzfall Leute aus verschiedenen Fachbereichen zusammensetzen. Es ist wichtig, dass Kinder- und Jugendärzt*innen über die Erlaubnis zur Informationsweitergabe ans Jugendamt informiert sind. Doch ebenso wichtig ist, dass sie als Berufsgeheimnisträger*innen eine Gefährdungsmeldung sehr genau abwägen. Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Eine Gefährdungsmeldung führt außerdem nicht automatisch zu Kinderschutz. Kinderschutz bedeutet, es soll Kindern gut gehen und die besten Fälle sind diejenigen, in denen das Jugendamt gar nichts davon erfährt und es dem Kind hinterher trotzdem gut geht.

Das klingt etwas abstrakt

V. Schuld: Ein Beispiel: Ich bin als Ärztin oder Arzt in Sorge, weil ich Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sehe, werde im Austausch mit meinen Kolleg*innen darin bestärkt und melde mich bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft, die meine Sorge berechtigt findet. In der Fachberatung wird im Konsens beschlossen, ein Elterngespräch zu führen und dieses klappt gut, die Eltern nehmen Hilfeangebote an und diese wirken. Es gibt dann keine Kindeswohlgefährdung mehr. Dennoch war es ein Kinderschutzfall.

Der in diesem Fall vielleicht nicht so gravierend war?

V. Schuld: Doch, es kann sehr schlimm gewesen sein und dennoch hat man es gut hingekriegt. Das ist nicht immer so, kommt aber häufiger vor, als man annimmt.

In welcher Form bieten sie die Beratungen an?

V. Schuld: Wir bieten den Gesprächsrahmen an, der für die anfragende Fachkraft passt. Ein persönliches Treffen ist aus unserer Sicht immer zu bevorzugen, aufgrund unseres großen Einzugsgebiets jedoch häufig nicht möglich. Deshalb führen wir auch Online- oder Telefonberatungen durch. Die meisten wünschen ein Telefonat, weil es sich am besten in den Tagesablauf einbauen lässt.

B. Könnecke: Wichtig ist jedoch, dass wir die Erstinformationsträger sprechen, diejenigen, die die Wahrnehmung haben und die Entscheidung treffen. Gespräche mit Stellvertretenden lehnen wir ab. Falls noch andere Personen mitentscheiden, müssen wir das zusammenpacken und sitzen dann mitunter mit drei Institutionen am Tisch.

Wie hoch ist der Anteil an Ärzt*innen gegenüber den anderen Fachgruppen?

V. Schuld: Wir haben im letzten Jahr 344 Fachberatungen durchgeführt, davon kamen 5 – 10 Anfragen aus der Ärzteschaft, wir wünschen uns mehr. Diejenigen, die sich melden, machen das dann häufig wieder, weil sie gute Erfahrungen gemacht haben. Nach der Fixierung des Rechtsanspruchs auf Beratung im Gesetz, waren es zuerst andere Fachgruppen, die sich meldeten: Erzieher*innen, Schulsozialpädagog*innen, Lehrkräfte, Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen. Wir haben den Eindruck, dass es im medizinischen Bereich erst anfängt.

Wie viel Zeit sollte man für ein Gespräch einplanen?

B. Könnecke: Auch da sind wir flexibel. Die ärztliche Berufsgruppe unterscheidet sich hier von anderen Fachgruppen: es muss häufig schnell gehen. Manchmal müssen wir da etwas gegen unsere eigenen fachlichen Standards verstoßen, aber wir lassen uns dennoch darauf ein und schauen, was man in kurzer Zeit machen kann.

V. Schuld: Es gibt gute Gründe, wenn IeF die Beratung nicht unter einer bestimmten Zeitspanne absolvieren möchten. Wir haben jedoch die Haltung, dass eine Zeitvorgabe abschreckend wirken kann, es läuft der Arbeitsrealität der Ärzteschaft zuwider. Deshalb schauen wir, was in einem kürzeren Zeitfenster geht und man muss sehen, ob es etwas bringt. Manchmal wird das Gespräch dann doch seitens der Ärzt*innen bereitwillig ausgedehnt oder sie rufen nochmals an.

Welche Ausbildung hat eine insoweit erfahrene Fachkraft?

V. Schuld: Es gibt in diesem Bereich ein breites Feld an Weiterbildungen mit unterschiedlich zeitlichem Umfang. Die Spannweite reicht von drei bis zehn Modulen an zwei bis zehn Tagen. Reine Online-Schulungen halten wir für weniger glücklich. Die Qualifizierung ist jedoch nur eine Grundlage. Der juristische Begriff bedeutet: Jemand, der sich in diesem Bereich auskennt. Ausreichendes Fachwissen erlangt man nur, indem man die Weiterbildung mit Praxis füllt, das heißt, jeden Tag Fachberatung durchführt und gegenseitige Reflexion in einem Team.

Was zeichnet eine gute Fachberatung aus?

B. Könnecke: Eine offene Haltung, die Fähigkeit Fragen zu stellen und die Überzeugung, dass kein Fall wie der andere ist.

Was möchten Sie unseren Leser*innen gerne mitgeben?

V. Schuld: Falls Sie schlaflose Nächte aufgrund eines Kinderschutzfalls haben: die insoweit erfahrene Fachkraft anrufen! Auch wenn es nur darum geht, eine Bestätigung für die eigene Wahrnehmung und Überlegung zum weiteren Handeln zu erhalten.

Das Interview führten
Susanne Schöninger-Simon und Jochen Ratmann

Die jeweiligen Jugendämter geben Auskunft darüber, welche ieF in Ihrer Region zuständig sind.